Angebotsanforderung

Fordern Sie jetzt gleich online Ihr individuelles Versicherungsangebot an.

Angebot anfordern

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt:
Wer eine dritte Person oder deren Eigentum schädigt, muss dafür haften. Man ist also zum Schadenersatz verpflichtet und zwar mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Das deutsche Recht kennt keine Begrenzung der Haftung von Privatpersonen.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche und zahlt bei einem berechtigten Anspruch die Entschädigung. Unbegründete Forderungen dagegen werden für Sie abgewehrt, wenn es sein muss auch gerichtlich. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung.

Daher ist die Wichtigkeit einer Privathaftpflichtversicherung in der Bedeutung bei privaten Versicherungen ganz oben anzusiedeln und sollte für jede Person ein absolutes Muss sein.

Auf Wunsch können beispielsweise folgende Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden:

  • Forderungsausfalldeckung
  • Verlust fremder Schlüssel
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen
  • Tätigkeit als Tageseltern

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Generell gilt:
Für Schäden, die zum Beispiel ein Hund oder ein Pferd verursacht haftet der Halter laut Gesetz zu 100 Prozent - unabhängig davon, ob diesen persönlich ein Verschulden trifft oder nicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter von Tieren vor finanziellen Ansprüchen, die entstehen können, wenn das Tier einen Schaden verursacht, zum Beispiel eine Person verletzt oder Eigentum Dritter beschädigt. Mitversichert sind in der Regel auch Personen, die das Tier hüten.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haus- und Grundstückseigentümer können für Sach- und Personenschäden, die auf Ihrem Grundstück eintreten, in Anspruch genommen werden.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die finanzielle Entschädigung Dritter und wehrt bei unberechtigten Ansprüchen diese, notfalls gerichtlich, ab.

Schadenbeispiel:
Im Winter rutscht jemand auf dem nicht gestreuten Gehweg aus und verletzt sich.

Die Hofeinfahrt ist nicht ausgeleuchtet, der Briefträger stürzt mit dem Rad und bricht sich ein Bein.