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Warentransportversicherung

Im Rahmen der Warentransportversicherung können Güter aller Art versichert werden, die auf dem Luft-, Land- oder Seeweg transportiert werden. Sie deckt Schäden, die dem Gut auf dem versicherten Transport zustoßen bis zur Höhe der angemeldeten Versicherungssumme. Eine Transportversicherung bietet deutlich mehr Sicherheit für den Auftraggeber. Eine 110% Absicherung für Transportkosten und Co. kann zusätzlich eingeschlossen werden. 

Neben schnellerer Schadenbearbeitung, stellt sie nicht auf gesetzliche, vertragliche oder gewichtsbezogene Haftungsbegrenzungen der Transporteure ab und deckt auch Schäden ab, die der Spediteur oder Frachtführer nach der gesetzlichen Haftung nicht zu ersetzen hätte. Eine Deckung wird für fast alle Waren und Transporte empfohlen.

Beachten Sie hierbei bitte auch die ADSp 2017, Absatz 21. Versicherung des Gutes. Hier heißt es u.a. >Der Spediteur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt.< 

Dank der Warentransportversicherung und der „Vermögensschadenklausel“ lassen sich auch Vermögensschäden durch Lieferfristüberschreitung in den Versicherungsvertrag einschließen.

 

Der Deckungsumfang der Warentransportversicherung im Überblick:

  • Feuer & Brand
  • Verlust & Diebstahl
  • Beschädigung & Vandalismus
  • Nässe & Feuchtigkeit
  • höhere Gewalt (Blitzschlag, Hagel, etc.)
  • Transportmittelunfall
  • Hitze
  • Korrosion
  • Verderb
  • Kontamination (Geruch, Farbe, Beschaffenheit, etc.)
  • unabwendbare Ereignisse (Raubüberfall, ein unverschuldeter Verkehrsunfall)
  • Güterfolgeschäden

Der gleiche umfassende Deckungsschutz kann durch eine Lagerversicherung natürlich auch für eingelagerte Waren dargestellt werden. Die monatlichen Prämien starten bei 0,03% vom versicherten Warenwert.