AKTUELLES

Mai 15, 2018

Dashcams vom BGH erlaubt


Die Nutzung von Dashcams wurde per 15.05.18 vom Bundesgerichtshof erlaubt.

Der Bundesgerichtshof hatte am 15.05.18 über Dashcam-Videos zu entscheiden und sich mit der Frage befasst, ob Aufzeichnungen einer Auto-Videokamera, die einen Unfallhergang dokumentieren, vor Gericht als Beweismittel verwertet werden dürfen.

Bisher war die Rechtsprechung der Gerichte hier uneinig. Manche Gerichte ließen Videos zu, andere nicht, denn sie waren der Auffassung, dass die Aufzeichnungen gegen Datenschutzrichtlinien und die Privatsphäre der gefilmten Personen verstießen. 

Zwar ist auch immer der Einzelfall zu betrachten, denn gerade der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams, also das ständige Filmen von unbescholtenen Bürgern/innen, verletzt deren Rechte. Aufgezeichnete Daten müssen z.B. zeitnah gelöscht werden.

Aber grundsätzlich hat der BGH grünes Licht für die Verwertung von Videoaufzeichnungen gegeben. Dieses Urteil könnte dafür sorgen, dass künftig in Pkw und Lkw häufiger Bordkameras anzutreffen sein könnten und die Frage nach der Schuld eindeutiger geklärt werden kann.