Hinweise zur Angebotserstellung, Marktabdeckung und Einschränkungen nach § 60 VVG

Wie arbeiten wir?

Als Versicherungsmakler arbeiten wir gesellschaftsunabhängig und neutral mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen. Wir vergleichen Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften und wägen Prämien, Versicherungsumfang und -bedingungen gegeneinander ab. Zu unserem Tagesgeschäft in der Transport- und Verkehrshaftungsversicherung sowie bei der Absicherung gewerblicher Sach- und Haftpflichtrisiken, zählen Großrisiken und schweres Geschäft.
Nicht alle Versicherer zeichnen diese Risiken, z.B. große Fahrzeugflotten oder internationale Risiken. Wir sind als Fachmakler auf die Logistikbranche spezialisiert und arbeiten mit Versicherungsgesellschaften zusammen, die die von uns angedienten Risiken bedienen können. Ggfs. haben wir auch besondere Vereinbarungen, Sonderkonditionen oder Versicherungsbedingungen mit den Gesellschaften speziell für unsere Kunden vereinbart, die bestmöglich auf die speziellen Bedürfnisse in der Logistik-Branche zugeschnitten sind.
Aus diesem Grund können wir bei Angebotserstellung nicht den Gesamtmarkt abfragen.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Marktabdeckung und warum?

Einige Versicherer arbeiten grundsätzlich direkt und nicht mit Maklern zusammen. Hier ist es für uns schwer bis unmöglich überhaupt an Informationen und Tarife zu kommen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass wir bei Angebotsabgabe solche Gesellschaften, Direktversicherer oder Versicherer mit Ausschließlichkeitsvertrieb, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten, nicht mit anbieten. Wir bieten keine Tarife an, die den Vertriebsweg Makler ausschließen.

Wir fragen also nicht den Gesamtmarkt ab, sondern nur ausgewählte Gesellschaften.
Wir möchten nicht, dass für Sie zusätzliche Kosten für die Beauftragung von uns entstehen. Als Makler bekommen wir Courtage von den Versicherungsgesellschaften. Würden wir Versicherungsverträge bei Gesellschaften anbieten, die nicht mit Maklern arbeiten und keine Courtagzusagen machen, müssten wir für unsere Tätigkeit eine Honorarvereinbarung mit Ihnen schließen.
Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktversicherern ggfs. günstigere Angebote gibt. Online-Versicherer sparen Kosten bei Vertrieb und Personal ein und können ggfs. andere Prämien offerieren, als Maklerhäuser und Versicherer, die mit hohem Personaleinsatz in der Beratung, im Service und in der Schadenabteilung agieren.
Wir beschränken unsere Untersuchungen nur auf den für uns zugängigen Maklermarkt. Versicherungsangebote, die Sie online direkt abschließen können, sind in unseren Angeboten ausgeschlossen.

Welche räumlichen Einschränkungen gibt es bei den Anbietern?

Wir vermittelt Versicherungsverträge auf Grundlage deutschen Rechts (VVG) und arbeiten in erster Linie mit Versicherungsgesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zusammen, sodass für Streitfälle ein deutscher Gerichtsstand angesprochen werden kann.
Bei Angebotserstellung fragen wir nicht sämtliche im europäischen Wirtschaftsraum tätigen Versicherungen an. Wir beschränken uns bei der Besorgung des Versicherungsschutzes auf Angebote von Versicherungsgesellschaften, welche Sitz und Niederlassung in Deutschland haben und ihre Bedingungen und Policen in deutscher Sprache niederlegen sowie für deren Verträge deutsches Recht gilt.
Zwar arbeiten wir im Bedarfsfall auch mit ausländischen Versicherungsgesellschaften zusammen und verfügen über internationale Kontakte. Wenn europäische Märkte jedoch bei Angebotserstellung mitberücksichtigt werden sollen, muss dieser Wunsch gesondert vom Kunden geäußert und die Erweiterung der Angebotsabfrage bei ausländischen Gesellschaften ausdrücklich vereinbart worden sein.

Welche Spartenbeschränkungen gibt es?

Unser Spezialgebiet sind gewerblichen Versicherungen, insbesondere für die Logistikbranche. Dazu zählen u.a. Transport-, Lager- u. Verkehrshaftungsversicherungen, Kfz-Haftpflicht- u. Kaskodeckungen, Maschinen- u. Arbeitsgerätehaftpflicht und -Kaskodeckungen, Betriebs- und Umwelthaftpflicht, Sach-, Inhalts-, Elektronik und Gebäudeversicherungen sowie gewerblicher Rechtschutz. Wir bitten ebenfalls Privatversicherungen im Komposit-Versicherungsbereich an z.B. Kfz-, Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherungen. Wir bieten jedoch keine gesetzliche Kranken-, Sozial- und Rentenversicherungen des Auftraggebers oder seines Betriebes an und schließen jede Beratung darüber aus. Über Finanzdienstleitungen, Geldanlagemöglichkeiten o.ä. beraten wir ebenfalls nicht.