Schadenmeldung Kfz

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Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung (PflVG). Danach sind alle Halter von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen, sofern es auf öffentlichen Straßen und Plätzen betrieben wird.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden, um den Schutz der Verkehrsopfer sicherzustellen.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten, sobald nichts anderes vereinbart ist, alle berechtigten Fahrer mitversichert. Im Straßenverkehr haftet nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs. Egal ob dieser den Schaden zu verschulden hat oder nicht.

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die bestimmte Schäden am Auto abdeckt. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Teilkaskoversicherung eine freiwillige Absicherung.

In der Regel werden folgende Risiken von der Teilkaskoversicherung erfasst:

  • Schäden verursacht durch Diebstahl
  • Brand
  • Hagel
  • Wildunfälle (oft auch jegliche Art von Tieren)
  • Maderbiss
  • Glasbruch


Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung kann als Erweiterung zu der Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Die zwei Hauptpunkte des Versicherungsschutzes sind:

  • Schäden verursacht durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete Unfälle)


GAP-Deckung

Die Ersatzleistung der Kasko-Versicherung basiert regelmäßig auf dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Die Ansprüche des Leasinggebers hingegen basieren auf dem kalkulatorischen Buchwert des Leasingvertrages, der gerade bei Nutzfahrzeugen oft über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Bei Leasingfahrzeugen besteht daher die Möglichkeit eine GAP-Versicherung abzuschließen, die im Schadenfall (Totalschaden oder Diebstahl) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert ausgleicht.


BBB-Schäden

Bei den BBB-Schäden handelt es sich um Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Diese können separat versichert werden, denn BBB-Schäden sind nicht in den Versicherungsschutz der Vollkasko-Versicherung eingeschlossen.

Bremsschäden
Bremsschäden, sind Schäden, die unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug entstehen.

Schadenbeispiel:
Aufgrund einer Vollbremsung entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden oder durch plötzliches, starkes Bremsen eintretende Beschädigungen durch schlecht gesicherte Ladung.


Betriebsschäden

Betriebsschäden sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen. Dies sind u.a. Schäden, die durch das Einknicken, Verwinden oder durch das Verrutschen der Ladung entstehen.

Schadenbeispiele:
Während der Fahrt öffnet sich eine nicht richtig verschlossene Motorhaube und beschädigt das Kfz. Durch eine überladene Hebebühne kommt es zum Schaden an der Konstruktion oder der Hydraulik des Kfz. Nicht ordnungsgemäß gesicherte Ware verrutscht und beschädigt das Fahrzeug.