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Frachtführerhaftungs-/ CMR-Versicherung

Wer in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt muss laut Gesetzgeber eine Frachtführerhaftungspolice mit einer min. Versicherungssumme von 600.000,00 EUR abgeschlossen haben. Diese bietet Deckungsschutz für die nationale Beförderungen gemäß § 7a GÜKG/ HGB.

Hierbei ist es zudem nicht entscheidend, ob der Frachtführer seinen Firmensitz in Deutschland hat oder aus dem Ausland kommt. Die Regelungen gemäß GÜKG gelten nämlich auch für Kabotage-Transporte. Eine Kabotage-Versicherung min einer min. Versicherungssumme von 600.000,00 EUR je Güterschaden ist daher auch für ausländische Transportunternehmen ein Muss.  

Die Absicherung für internationale Transporte im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß CMR kann durch eine CMR-Versicherung vorgenommen werden.

Zudem können über die Haftungs-Police auch Schäden an fremden Trailern abgedeckt werden. Oft bekommen Frachtführer für die Beförderung der Waren von ihren Auftraggebern Trailer & Co. (unentgeltlich oder entgeltlich) überlassen. Diese sind somit Teil des Beförderungsauftrages und der Frachtführer haftet im Schadenfall für Beschädigungen oder Totalverlust.  Es ist möglich jede Art von Trailern bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 EUR je Trailer abzusichern.